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Arbeitsrecht: Mindestlohn soll in zwei Stufen steigen
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Der Mindestlohn soll zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro brutto pro Stunde steigen. Zwölf Monate später auf 12,82 Euro. So lautet der Vorschlag der Mindestlohnkommission. Bundesarbeitsminister Heil kündigte an, die Bundesregierung werde die Empfehlung umsetzen.
Hierzu führt die Bundesregierung u. a. weiter aus:
  • Die Unabhängige Mindestlohnkommission hat ihren Vorschlag für die künftige Höhe des Mindestlohns vorgelegt. Danach soll ab 1.1.2024 die Lohnuntergrenze auf 12,41 Euro steigen. Ein Jahr später dann auf 12,82 Euro. Der Vorschlag der Kommission muss nun per Verordnung der Bundesregierung verbindlich gemacht werden. Aktuell liegt die Lohnuntergrenze bei 12 Euro.
  • Die Unabhängige Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre, um der Bundesregierung dann die Anpassung der Lohnuntergrenze vorzuschlagen. In dem Gremium beraten jeweils drei stimmberechtigte Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter, ein oder eine Vorsitzende sowie zwei Wissenschaftler. Im vergangenen Herbst hatte die Bundesregierung den Mindestlohn ausnahmsweise per Gesetz angehoben – von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde.

Alle Leistungen gem. § 6 IV StBerG.

 

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