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Änderungen Sofortmeldung
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Für Aushilfskräfte in bestimmten Branchen sind Sofortmeldungen fällig, sonst kann es schnell teuer werden. 2026 gab es Anpassungen bei den betroffenen Branchen.
Besteht für einen Wirtschaftsbereich ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit, gelten besondere Regeln bei der Einstellung neuer Kräfte. Arbeitgeber müssen bei Beschäftigungsbeginn noch vor der eigentlichen Anmeldung eine Sofortmeldung bei der Krankenkasse abgeben. Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) wurde der Branchenkatalog ab 2026 angepasst. Nicht mehr sofortmeldepflichtig: Die Forstwirtschaft und das Fleischerhandwerk sind von der Sofortmeldepflicht ausgenommen. Neu hinzu kamen das Friseur- und das Kosmetikgewerbe sowie plattformbasierte Lieferdienste.
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Alle Leistungen gem. § 6 IV StBerG.

 

Skontax |  Inhaberin Michaela Graf | Hauptstr. 46| 86482 Aystetten

Telefon: 0821 7472944

Fax:  0821 7472938

E-Mail: [email protected]


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