Minijob als Ferienjob: So können Schüler Geld verdienen
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Minijobs sind eine gute Möglichkeit, um in den Ferien Geld zu verdienen und gleichzeitig erste
Berufserfahrungen zu sammeln. Es ist jedoch wichtig, die gesetzlichen Regelungen zu kennen. Was ist
erlaubt, wieviel kann man verdienen und wo findet man passende Stellenangebote? Wir erklären, was
Schülerinnen und Schüler über Minijobs als Ferienjobs wissen müssen.
So viele Stunden dürfen Schüler arbeiten
Die möglichen Arbeitszeiten für Schülerinnen und Schüler richten sich nach dem
Jugendarbeitsschutzgesetz. Je nach Alter gelten dabei unterschiedliche Regelungen.
So alt müssen Kinder und Jugendliche für einen Minijob als Ferienjob sein:
• Die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren ist grundsätzlich verboten.
• Für 13- bis 14-Jährige ist nur leichte und kindgerechte Arbeit erlaubt. Die
Tätigkeit ist dabei auf bis zu zwei Stunden täglich begrenzt. Die Arbeit darf bis maximal 18 Uhr
ausgeübt werden. Die Eltern müssen dem Ferienjob zustimmen.
• Jugendliche von 15 bis 17 Jahren dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen jobben. In
dieser Zeit können sie zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends arbeiten. Am Tag dürfen sie aber nicht
mehr als acht Stunden und in der Woche nicht mehr als 40 Stunden beschäftigt sein.
• Volljährige Schülerinnen und Schüler unterliegen nicht mehr dem
Jugendarbeitsschutzgesetz. Sie dürfen sowohl in den Ferien als auch neben der Schule arbeiten.
Die genauen Regelungen zum Jugendarbeitsschutz werden in der Broschüre „Klare Sache“ des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales anschaulich erklärt.
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