Allgemeine Geschäftsbedingungen


(1) Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle erteilten Aufträge auf Werkvertragsbasis gem.

§ 631 BGB, soweit sich nicht aus dem Angebot des Auftragsnehmers oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.

 

(2) Vertragsparteien

Parteien dieses Vertrages sind der Mandant, nachfolgend "Auftraggeber" genannt und die Firma Skontax-Servicebüro, Inh. Michaela Graf, Hauptstr.  46, 86482 Aystetten, nachfolgend "Auftragnehmer" genannt.

 

(3) Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer übernimmt in Absprache mit dem Auftraggeber das Sortieren und Vorkontieren der Belege, das Buchen der laufenden Geschäftsvorgänge, die lfd. Lohnabrechnung und/oder sonstige gen, § 6 Nr. 3 + 4 StBerG zugelassene Tätigkeiten.

 

(4) Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit verbleibt. Dies gilt entsprechend für die Information über alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrages nach diesem Vertrag von Relevanz sein können.

 

Der Auftraggeber hat alle ihm vom Auftragnehmer übermittelten Schreiben zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten bzw. zu beantworten. Arbeitsergebnisse hat er auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und Ein- wendungen dagegen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

 

5) Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Aufgaben gem. § 6 Abs. 3 + 4 StBerG nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu erfüllen.

 

Der Auftragnehmer hat insbesondere über alle Tatsachen, die ihm mit der Ausführung der Aufgaben zur Kenntnis gelangt sind, Verschwiegenheit zu bewahren, sofern und soweit er nicht vom Auftraggeber hiervon schriftlich entbunden worden ist. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsbeendigung fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht jedoch nicht, sofern und soweit eine Offenbarung zur Wahrnehmung eigener Interessen des Auftragnehmers erforderlich ist.

 

Der Auftragnehmer hat seine Aufgaben auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Informationen auszuüben. Er wird dabei von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen. Sofern und soweit er Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeit feststellt, wird er den Auftraggeber darauf hinweisen.

 

(6) Vergütung

Die Vertragsparteien vereinbaren für die zu erbringenden Tätigkeiten eine stundenweise, monatliche oder nach Ende einer in Auftrag gegebenen Dienstleistung fällige Vergütung. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder Barzahlung fällig, sofern keine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt wurde.

 

(7) Mängelbeseitigung

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nach-besserung zu geben.

 

Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreib-, Rechen- oder Übertragungsfehler) können vom Auftragnehmer jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden.

 

(8) Zurückbehaltungsrecht 

Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Einrede des Zurückbehaltungsrechts durch den Auftragnehmer i. S. d.
§ 273 BGB hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen wird.

 

 

(9) Leistungs- und Erfüllungsort

Leistungs- bzw. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.


Sofern beide Parteien Kaufleute sind, wird als Gerichtsstand das Gericht am Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart.

 

(10)  Verarbeitung von Daten im Auftrag

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers i. s. d. Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).  Grundlage hierfür ist ein gesonderter Vertrag über die Verarbeitung von Daten im Auftrag..

 

(11) Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB´s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Vertragsparteien schon jetzt, eine wirksame zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck vereinbart worden wäre, hätte man die Lücke im vorhinein erkannt.