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Arbeitsrecht: Mindestlohn steigt (Bundesregierung)
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Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2025 auf 12,82 € brutto in der Stunde. Damit wird die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher liegen als im Jahr 2024. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
•    Ab 1.1.2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 € brutto pro Stunde - aktuell sind es 12,41 €. Die Bundesregierung hatte den Vorschlag der unabhängigen Mindestlohnkommission zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vom Juni 2023 per Verordnung umgesetzt. 
•    Auch die Minijob-Grenze steigt zum 1.1.2025. Sie erhöht sich von 538 € auf 556 € brutto. Denn der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Minijob-Grenze mit jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn, die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.
Hinweis:
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung. 

Alle Leistungen gem. § 6 IV StBerG.

 

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