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Steuerentlastung für Arbeitnehmer ab 2026
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Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde bereits auf den Weg gebracht und enthielt überwiegend steuerliche Entlastungen für die Wirtschaft. Mit der Anhebung des Bruttolistenpreises auf 100.000 Euro bei reinen E-Autos profitieren auch Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen auch für Privatfahrten nutzen dürfen. Weitere Steuerentlastungen sind nun auch für Arbeitnehmer geplant und sollen im Herbst das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Dabei sind folgende Steuererleichterungen geplant:
  • Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen bis höchstens 25 % des Grundlohns, die für arbeitsrechtlich vorliegende Überstunden gezahlt werden. Es gilt eine vereinbarte Mindest-Wochenarbeitszeit von 34 Stunden bzw. 40 Stunden (ohne tarifliche Regelung).
  • Anhebung der Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung auf 0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer. 
  • Prüfung einer alternativen „Arbeitstagepauschale“ statt Entfernungspauschale, Home-Office-Pauschale und Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.
  • Einführung einer Aktivrente durch Steuerfreistellung eines Betrags von 2.000 € monatlich (= 24.000 € jährlich) zusätzlich zum steuerlichen Grundfreibetrag. 
  • Steuerfreistellung einer sog. Teilzeitaufstockungsprämie von 225 Euro pro Stunde bei Ausweitung der bisherigen Teilzeitbeschäftigung mit Arbeitszeitaufstockung von mindestens 24 Monaten. Es soll ein Höchstbetrag von 4.500 € gelten. 
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Alle Leistungen gem. § 6 IV StBerG.

 

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