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Saisonarbeiter und Sofortmeldepflicht
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Neben der Verpflichtung, neue Beschäftigte in der Sozialversicherung anzumelden, besteht für bestimmte Bereiche mit einem erhöhten Schwarzarbeitsrisiko eine weitere Meldepflicht. Dazu zählt auch das Gastronomie- und Hotelgewerbe, in dem besonders häufig Saisonkräfte eingestellt werden.

Bis spätestens zum Beschäftigungsbeginn muss zusätzlich eine Sofortmeldung abgegeben werden. Dies ist nur elektronisch über ein Lohnprogramm oder das SV Meldeportal möglich. Die Sofortmeldung erfolgt an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DSRV) mit dem Meldegrund 20. Sie ersetzt nicht die gesondert durchzuführende Anmeldung. 
Die gemeldeten Daten werden in einem zentralen Register gespeichert. Darauf kann auch der Zoll bei einer Prüfung zugreifen. Zudem müssen die Beschäftigten auf die Ausweispflicht hingewiesen werden. Sie sind verpflichtet einen Personalausweis oder Pass vorzeigen zu können. Nicht ausreichend ist der Führerschein und Firmen- oder Dienstausweis. 

Beachten Sie als Arbeitgeber zusätzlich weitere Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten gemäß des Mindestlohngesetzes. 
Fehlt die Sofortmeldung oder werden die weiteren Regeln nicht eingehalten drohen Bußgelder, für fehlende Sofortmeldungen z.B. bis zu 25.000 Euro.

Alle Leistungen gem. § 6 IV StBerG.

 

Skontax |  Inhaberin Michaela Graf | Hauptstr. 46| 86482 Aystetten

Telefon: 0821 7472944

Fax:  0821 7472938

E-Mail: info@skontax-servicebuero.de


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