Trotz harter Verhandlungen hat sich die Mindestlohnkommission auf eine Anhebung des Mindestlohns ab 01.01.2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto je
Stunde und zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro geeinigt.
Aufgrund der Koppelung des Mindestlohns mit der Minijob-Grenze, steigt diese ebenfalls auf 603 Euro für das Jahr 2026 und auf 633 Euro ab dem Jahr 2027.
Der gesetzliche Mindestlohn sichert viele Beschäftigte ab. Besonders viele Arbeitnehmer erhalten diesen in der Gastronomie, im Einzelhandel, in der Reinigungsbranche
aber auch in der Landwirtschaft. Ausgenommen sind Azubis, bestimmte Praktikanten, ehrenamtlich Tätige, Schüler unter 18 Jahren und Langzeitarbeitslose. Dagegen haben
bestimmte Branchen eigene Mindestlohngrenzen einzuhalten, wie die Pflegebranche, für die die Mindestlöhne erst zum 01.07.2025 erhöht wurden.
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