Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 11.9.2023 den Referentenentwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024
veröffentlicht.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die Werte
werden jährlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.
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