Die Minijob-Zentrale informiert über neue Regelungen bei den Minijobs, die für Arbeitgeber und Beschäftigte wichtig sind.
1. Mindestlohn und Verdienstgrenze steigen
Zum 1.1.2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,00 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Das wirkt sich auch auf die Verdienstgrenze im Minijob aus. Sie
steigt von 520 Euro auf 538 Euro im Monat.
2. Übergangsregelungen für Alt-Midijobber fallen weg
Durch die Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze von 450 Euro auf 520 Euro ab 1.10. 2022 gelten bis zum 31.12.2023 Übergangsregelungen für Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen, die 450,01 Euro bis 520 Euro im Monat verdienen.
Diese Regelungen sollten verhindern, dass aus einem Midijob (nach alter Regelung bis 30. September 2022) ein Minijob wurde und betroffene Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer ihren Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung verlieren.
Ab dem 1.1.2024 fallen diese Übergangsregelungen nun weg.
3. Fälligkeiten und Beiträge im Jahr 2024
Im Jahr 2024 gelten für Minijobs dieselben Sätze für Beiträge und Abgaben wie im vergangenen Jahr.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen bei der Zahlung von Abgaben und der Übermittlung von Beitragsnachweisen festgelegte Termine beachten.
4. Hinzuverdienst von Rentnern
Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente können grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Üben sie einen Minijob mit Verdienstgrenze aus, müssen sie lediglich die
Minijob-Regelungen beachten. Wer einen Minijob mit Verdienstgrenze ausübt, darf ab dem 1.1.2024 im Monat durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro verdienen. Im Jahr
sind das 6.456 Euro.
Wer eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung bezieht, muss Hinzuverdienstgrenzen beachten. Diese steigen zum 1.1.2024.
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