Arbeitsrecht: Überstundenvergütung
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Der Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die
Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten hat. Da der Arbeitgeber Vergütung nur
für von ihm veranlasste Überstunden zahlen muss, hat der Arbeitnehmer zweitens vorzutragen, dass der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden
ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat (BAG, Urteil v. 4.5.2022 - 5 AZR 359/21).
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